1. Oktober 2026

Kommunale Investitionen einfacher machen -Sondervermögens soll schneller Wirkung entfalten

In Rheinland-Pfalz sollen die Mittel des Sondervermögens durch Land und Kommunen einfacher und damit schneller zu sichtbaren Investitionen führen. Darauf weist jetzt der CDU-Landtagsabgeordnete Guiod Orthen hin. Aus dem Sondervermögen fließen in den nächsten zehn Jahren 5,45 Mrd. Euro nach Rheinland-Pfalz. Das Land selbst investiert ca. 1,94 Mrd. € in seine Infrastruktur. Für die Kommunen des Landes stehen 3,51 Mrd. € zur Verfügung, davon 2,91 Mrd. € vom Bund und weitere 600 Mio. € zusätzliche Mittel vom Land. Für den Landkreis Ahrweiler bedeutet dies eine Investitionssumme von 36,37 Mio. € in den nächsten zehn Jahren. Im gleichen Zeitraum bekommen die acht Gebietskörperschaft im Landkreises Ahrweiler nach Einwohnern aufgeteilt insgesamt 72,74 Mio. €.

Jetzt hat das Land in einer Rechtsverordnung das Verfahren für die Beantragung und Bewilligung der Mittel geregelt. Die Gelder sollen unter anderem in Infrastruktur für den Bevölkerungsschutz, Verkehrsinfrastruktur, Gesundheit und Digitalisierung, aber insbesondere in Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur investiert werden. Die Rechtsverordnung hat jetzt die zuständigen Ausschüsse des Landtags passiert. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Dr. Christoph Gensch und der Kommunalpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Guido Orthen, begrüßen ausdrücklich, dass damit den Kommunen jetzt das Regelwerk an die Hand gegeben wird, um endlich in die tatsächliche Umsetzung zu kommen. „Mit dieser Verordnung wird eine deutliche Vereinfachung im Verfahren einhergehen. Viele Erleichterungen lassen weniger Bürokratie und mehr Vertrauen in die Kommunen erkennen“, erläutert Orthen.

So gilt der vorzeitige Maßnahmenbeginn als genehmigt, baufachliche Prüfungen werden erst ab einer Wertgrenze von 8 Mio. € erforderlich und auf die Verpflichtung zur Kunst am Bau wird verzichtet. „Das sind sehr positive Signale für eine neue Kultur im Umgang mit unseren Kommunen. Die Richtung stimmt“, meint Orthen, fügt aber gleichzeitig hinzu, dass leider bundesrechtliche Vorgaben einen großen Wurf der Entbürokratisierung verhindert haben. Die Landesregierung habe sich den Bürokratieabbau und das Weniger an Vorgaben, Nachweispflichten und Kontrollen gegenüber Bürger, Wirtschaft und Kommunen auf die Fahnen geschrieben. „Diese Verordnung ist der erste richtige Schritt in diese Richtung; aber weitere Verfahrenserleichterungen für unsere Kommunen müssen folgen, damit die gesteigerte Handlungsfähigkeit von Land und Kommunen auch vom Bürger wahrgenommen werden kann“. Christoph Gensch, Vorsitzender der CDU Landtagsfraktion ergänzt: „Mit den Mitteln des Sondervermögens können jetzt Maßnahmen im Schul- und Kitabau, notwendige Sanierungen öffentlicher Gebäude, wichtige Projekte der Feuerwehren oder Straßenbauvorhaben ebenso wie die Nachrüstung von Hitzeschutzmaßnahmen angegangen werden.“